TRANSPORTATION DESIGN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

studioFT Timmich Fgener GbR


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2. Vergtung

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4. Fälligkeit der Vergtiung, Abnahme

5. Eigentumsvorbehalt etc.

6. Gewährleistung

7. Haftung

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9. Schlussbestimmungen


Geltungsbereich:

Geltung zwischen studioFT Timmich Fgener GbR (studioFT) und dem Auftraggeber; AGB des Auftraggebers gelten nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Designers.


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2 Die Entwrfe und Reinzeichnungen drfen ohne ausdrckliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergtung zu verlangen.

1.3 Sofern nicht anders vereinbart, berträgt der Designer dem Auftraggeber die fr den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Des Weiteren berträgt der Designer nur das einfache Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Auftraggeber.

1.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergtung durch den Auftraggeber auf diesen ber.

1.5 Der Designer hat - sofern nicht anders vertraglich vereinbart - das Recht, auf den Vervielfältigungsstcken und in Veröffentlichungen ber das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines Schadens kann der Designer 100% der vereinbarten Vergtung als Schadensersatz verlangen.

1.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinenEinfluss auf die Höhe der Vergtung. Sie begrnden kein Miturheberrecht.

2. Vergtung

2.1 Die Vergtung fr Entwrfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Angebots bzw. des Vertrages. Bereits die Anfertigung von Entwrfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergtungen sind Nettobeträge, die zuzglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Werden die Entwrfe in größerem Umfang als ursprnglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergtung fr die tatsächliche Nutzung und der ursprnglich erhaltenen Vergtung zu verlangen.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen und Dateien, Manuskriptstudium, Modellbaubetreuung und -berwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend im Angebot ausgewiesen und gesondert berechnet, sofern sie nicht laut vertraglicher Vereinbarung Bestandteil eines pauschalen Preisangebotes sind .

3.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und fr Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Die Bestellung der Fremdleistungen bedarf der vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber bzw. der vorherigen, pauschalen Freigabe des Auftraggebers.

3.3 Soweit im Einzelfall Verträge ber Fremdleistungen im Namen und fr Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

3.4 Auslagen fr technische Nebenkosten, insbesondere fr spezielle Materialien, fr die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Die Bestellung der Fremdleistungen bedarf der vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber bzw. der vorherigen, pauschalen Freigabe des Auftraggebers.

3.5 Reisekosten und Spesen fr Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Fälligkeit der Vergtung, Abnahme

4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergtung bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-knstlerischen Grnden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergtung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag ber längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen falls vertraglich nicht anders vereinbart zu leisten, und zwar 1/2 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/2 nach Ablieferung.

4.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberhrt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

5. Eigentumsvorbehalte

5.1 An Entwrfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte bertragen.

5.2 Die Originale sind daher, falls nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart wurde, unbeschädigt zurckzugeben, sowie sie der Auftraggeber nicht mehr fr die Ausbung von Nutzungsrechten zwingend benötigt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberhrt.

5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und fr Rechnung des Auftraggebers.

6. Gewährleistung

6.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszufhren, insbesondere auch ihm berlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

6.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

6.3 Der Auftraggeber kann Schadenersatz statt der Leistung gem. § 281 BGB oder Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB erst geltend machen, nachdem er dem Designer zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfllung ablehnen werde, und die Leistung bzw. Nacherfllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.

7. Haftung

7.1 Der Designer haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur fr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch fr seine Erfllungs- und Verrichtungsgehilfen. Fr leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung fr mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung ist außerdem bei der Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, in jedem Fall jedoch auf die Gesamthöhe der vereinbarten Vergtung beschränkt.

7.2 Fr Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, bernimmt der Designer keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

7.3 Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprche durchzusetzen.

7.4 Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, fr das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7.5 Mit der Freigabe von Entwrfen und Reinausfhrungen durch den Auftraggeber bernimmt dieser die Verantwortung fr die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

7.6 Fr die vom Auftraggeber freigegebenen Entwrfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Darstellungen und Dateien entfällt jede Haftung des Designers.

7.7 Fr die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie fr die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

7.8 Vorstehende Haftungsausschlsse bzw. -beschränkungen gemäß Ziffern 7.1 ff. gelten auch fr die außervertragliche Haftung.

7.9 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt. Der Designer haftet auch unbeschränkt bei schuldhafter Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit fhrt.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der knstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wnscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergtungsanspruch fr bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchfhrung des Auftrages aus Grnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergtung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberhrt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer bergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfllungsort ist der Sitz des Designers, sofern sich der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

9.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berhrt dies die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten

der Parteien am nächsten kommt.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.